Energieausweis

Wichtig: liegt beim Verkauf eines Objektes kein Energieausweis bzw. eine Vereinbarung zu diesem vor, kann der Verkauf angefochten werden!

Energieausweis für bereits bestehende Objekte

  • Energieausweis Berechnung für Ein-, Mehrfamilienwohnhäuser, Büros und sonstige Gebäude („genaue“ Berechnung oder nach dem vereinfachten Verfahren der OIB Richtlinie 6)
  • Energieberatung und Erarbeitung von thermischen Sanierungskonzepten
  • Energieausweis-Berechnungen am Bestand und für das geplante Objekt für Förderungen (Thewosan, NÖ-Wohnbauförderung, …)
  • Beratung bei der Verwendung von Baustoffen aus dem Blickwinkel der Ökologie.

Energieausweis für Neubau, Umbau & Ausbau

Bei Neubau, Um- und Ausbau sind neben dem Energieausweis in der Regel auch bauphysikalische Berechnungen notwendig.

 

 

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